
Der Jahresabschluss sollte kein Frühjahrsprojekt sein. Der größte Teil der Arbeit wird im Herbst und Winter erledigt: Salden werden mit Lieferanten und Kunden abgestimmt, zweifelhafte Forderungen geprüft und die Inventur geplant.
Fünf Schritte
1. Saldenabstimmung. Senden Sie Saldenbestätigungen an Lieferanten und Kunden. Je früher Abweichungen auffallen, desto leichter lassen sie sich erklären.
2. Inventur. Sie ist keine Formalität — nur so erfahren Sie, ob die Buchhaltungsdaten dem tatsächlichen Bestand im Lager und in der Bilanz entsprechen.
3. Prüfung des Anlagevermögens. Prüfen Sie, ob alle Anlagen noch genutzt werden und ob Abschreibungen oder Neubewertungen nötig sind.
4. Rückstellungen und abgegrenzte Aufwendungen. Bewerten Sie Urlaubsrückstellungen, Gewährleistungsverpflichtungen und noch nicht erhaltene Rechnungen für Leistungen des Vorjahres.
5. Steuerberechnung. Körperschaftsteuer und mögliche Vergünstigungen lassen sich erst berechnen, wenn die Daten der ersten vier Schritte stimmen.
Wann damit beginnen
Sind die ersten drei Schritte bis Ende Dezember erledigt, bleiben im Januar nur die Zahlen, nicht die Suche. Der Abschluss muss innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres festgestellt und beim Registerzentrum eingereicht werden — mit Vorbereitung ist das keine Eilarbeit.
Soll es dieses Jahr anders laufen? Wir erstellen einen Plan und verteilen die Aufgaben rechtzeitig.
