A1-Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass ein in ein anderes EU-/EWR-Land oder die Schweiz entsandter Arbeitnehmer in Litauen versichert bleibt und dort keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Wir erstellen den Antrag bei der Sozialversicherung (Sodra) und sorgen dafür, dass die Bescheinigung rechtzeitig vorliegt.
Ohne A1 — Bußgelder und doppelte Beiträge
Ausländische Behörden verlangen bei Kontrollen die A1-Bescheinigung. Fehlt sie, kann für den Arbeitnehmer das Sozialversicherungsrecht des jeweiligen Landes gelten, und dem Unternehmen drohen Bußgelder.
- Bei Entsendung von Arbeitnehmern zu Bau-, Transport-, Montage- und anderen Arbeiten im Ausland
- Für Fahrer, die in mehreren Ländern arbeiten
- Für Geschäftsführer und Selbstständige, die in mehreren Staaten tätig sind

Vom Antrag zur Bescheinigung
Antrag bei Sodra
Wir erstellen und übermitteln den Antrag über das elektronische System von Sodra und fügen die nötigen Unterlagen bei.
Prüfung der Voraussetzungen
Vor der Einreichung prüfen wir, ob Unternehmen und Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllen: Tätigkeit in Litauen, Versicherungszeit, Dauer der Entsendung.
Fristen und Verlängerung
Die Bescheinigung wird meist innerhalb weniger Werktage erteilt und gilt für die Entsendungsdauer (bis zu 24 Monate). Wir kümmern uns um Verlängerung oder eine neue Bescheinigung.
Was Arbeitgeber fragen
Entsenden Sie Mitarbeiter?
Schreiben Sie uns, in welches Land und für wie lange — wir erstellen die Anträge für alle Mitarbeiter.
